Probezeit

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Guten Tag,

Der Arbeitnehmer ist während der Dauer der Arbeitsverhinderung für eine bestimmte Zeit (Sperrfrist) vor Kündigung geschützt.

Eine solche Sperrfrist gibt es jedoch erst nach Ablauf der Probezeit.

Sprechen Sie mit dem Sozialdienst der Klinik, in welcher Sie operiert werden um eine gute Beratung zu bekommen.

Mit freundlichen Grüssen
Das Brustforum.
iris1977

Liebes Brustforum- Team
Besten Dank für Eure Antwort. Leider habe ich dies befürchtet. Ich werde dies wie empfohlen besprechen. Die Haupsache ist, dass ich wieder gesund werde!
Sonnige Grüsse, Iris

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